Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der zwei Arten von Gesellschaftern beteiligt sind: Komplementäre und Kommanditisten.
Die KG wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, der unter anderem die Art des Geschäftsbetriebs und die Verantwortlichkeiten der Gesellschafter regelt. Sie kann sowohl durch natürliche Personen als auch durch juristische Personen gegründet werden.
Die KG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist im Handelsregister einzutragen. Die Haftung der Komplementäre ist unbeschränkt und persönlich, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist.
Die Gewinne und Verluste werden gemäß dem im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Anteil auf die Gesellschafter verteilt. Die Kommanditisten sind berechtigt, am Gewinn teilzuhaben, haben jedoch kein Mitspracherecht in der Geschäftsführung.
Die KG ist steuerlich transparent, was bedeutet, dass die Gesellschafter die Gewinne in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und entsprechend besteuert werden.
Die Beendigung einer KG kann durch Kündigung, Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters erfolgen.
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